Die Reisegepäckversicherung ist eine Versicherung, welche die im Vertrag festgehaltenen Personen weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung, Diebstahl oder Beschädigung des mitgeführten Eigentums schützt.
Wer eine Versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme den Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks abdeckt. Die Kosten des Reisegepäcks werden dabei nach dem Zeitwert des Reisegepäcks kalkuliert. Allerdings werden die während der Reise erstandenen Souvenirs und Geschenke bei der Festlegung der Versicherungssumme außer Acht gelassen.
Bei Verlust oder Zerstörung von Gepäckstücken kommt die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert der Gegenstände, nicht für die Summe, welche für eine Neuanschaffung der Sachen aufgewendet werden muss, auf. Im Schadensfall umfasst die Versicherung den persönlichen Reisebedarf des Versicherten, sowie die auf der Reise erworbenen Dinge und darüber hinaus Sportgeräte, Ausweispapiere und Sachen, die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer befinden. Auf der anderen Seite haftet die Reisegepäckversicherung in der Regel nicht für Dinge, wie Bargeld, Dokumente und Urkunden (Ausnahme: Ausweispapiere), Kunst- und Liebhabergegenstände sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel (Prothesen, Gebisse, etc.).
Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung greift bei vertraglich angeordneter Vorgehensweise bei Diebstahl, Einbruch, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, sowie bei Verlusten, Unfällen und bei fahrlässigem Verhalten Dritter. Die Versicherung übernimmt jedoch keine Kosten, die durch höhere Gewalt (Krieg, Erdbeben, etc.), Beschlagnahmungen durch den Zoll oder der Polizei und beim Zelten oder Campen (Ausnahme: Abschluss einer Sonderversicherung) entstanden sind.